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Prinzipien des Angelns in Polen


Wer die Fische angeln will, soll entsprechend den in Polen geltenden Vorschriften über eine Anglerkarte und die Genehmigung für Angeln der Fische durch Amateure, die durch den Benutzer des entsprechenden Gewässers, auf dem geangelt wird, ausgestellt wurde, verfügen. Die Benutzer der binnenländischen Gewässer sind u.a. der Polnische Anglerverband, Fischerkooperativen und -firmen sowie die Privatpersonen. Während des Angelns soll man die Bestimmungen des Gesetzes über die binnenländische Fischerei und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen unbedingt beachten.

Von der Pflicht der Erwirkung der Anglerkarte befreit sind:

-  
Personen im Alter bis zu 14 Jahren, die unter der Aufsicht einer Person, die eine Anglerkarte besitzt, angeln.
-  
Ausländer, die sich in Polen vorübergehend aufhalten.
- 
Personen, die in den Gewässern, die von einem zugelassenen Fischer benutzt werden, angeln, soweit sie die Genehmigung von dieser Person haben.

Die Ausländer und die Angler, die zum Polnischen Anglerverband nicht gehören, bezahlen die Gebühren, die vom zuständigen Vorstand des Bezirkes bestimmt wurde. Der entsprechende Betrag für Angeln kann im Falle der periodischen Genehmigungen auf das Bankkonto des Benutzers des Gewässers nach der vorherigen Abstimmung per Telefon eingezahlt werden. Alle zusätzliche Informationen kann man in entsprechenden Bezirken des Polnischen Anglerverbandes oder in den zuständigen Fischerwirtschaften erhalten. 
Der Polnische Anglerverband bewirtschaftet über 210 ha Gewässern. Im Vergleich zu dem Gesamtareal von Innengewässern im Lande verbleibt in Disposition vom Polnischen Anglerverband etwa 36% deren Gesamtfläche. Der Polnische Anglerverband nutzt 66% der Gesamtfläche von fließenden Gewässern (Flüsse), 88% der Gesamtfläche von Kunstbehälterseen und 21% der Innenseengesamtfläche. Die zum Angeln dienenden Boote sollen registriert werden, d.h. auf die beiden Borden der Boote müssen dauerhafte und gut sichtbare Registrierungsnumer aufgetragen werden.

Der ehrenamtliche Fischwachdienst ist bei allen Organisationseinheiten tätig und arbeitet mit der Staatlichen Fischwache und mit der Polizei zusammen.

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